Aber wenn die erlaubte Gesamtmasse des Autos die Begrenzung ist inklusive Anhänger, dann ist das ganze ja sinnlos.
Wie kommst Du denn darauf? Die Anhängelast des Anhängers wird nicht zum Zugfahrzeug dazugerechnet.
MfG
Aber wenn die erlaubte Gesamtmasse des Autos die Begrenzung ist inklusive Anhänger, dann ist das ganze ja sinnlos.
Wie kommst Du denn darauf? Die Anhängelast des Anhängers wird nicht zum Zugfahrzeug dazugerechnet.
MfG
Hallo zusammen,
ich sehe gerade, dass mittlerweile BYD selbst Anhängekupplungen für die Fahrzeuge anbietet:
https://byd-auto.de/service--zubehoer/zubehoer
Man sollte also annehmen können, dass das jeder BYD Händler liefern/einbauen kann.
Im Katalog verweisen sie auf bestimmte Homologationsnummern, ab denen erst das Ziehen von Anhängern erlaubt sei.
Zur Stützlast ist leider keine Angabe im Katalog.
Schöne Grüße
Hallo zusammen
Bei "Sternpartner Tesmer" gab es auf der Homepage einen Link für einen Zubehörkatalog.
Leider finde ich diese Seite nicht mehr.
Liegt vielleicht daran, das BYD die Zusammenarbeit mit Tesmer beendet hat.
Jedenfalls gab es in diesem Zubehörkatalog eine Anhängerkupplung zum nachrüsten.
Abnehmbare Anhängevorrichtung BYD ATTO 3
Mit dieser nachrüstbaren Anhängevorrichtung erhalten Sie ein perfekt
abgestimmtes Komplettpaket für Ihren BYD ATTO 3.
Ideal geeignet für die Montage von Fahrradträgern oder das Ziehen von Anhängern
wie z.B. Bootsanhängern.
Ein praktischer Aufbewahrungsbeutel für die Anhängerkupplungskugel ist
ebenfalls im Lieferumfang enthalten.
Bitte beachten Sie die Freigaben von BYD.
Wichtiger Hinweis:
Das Ziehen von Anhängern ist erst ab der Homologationsnummer
e9_2018_858_11147_04 möglich.
Preis: 489,00 €
Artikelnummer: 10.124.35.183
Elektro Einbausatz
Preis: 219,00 €
Artikelnummer: 10.125.35.184
Vielleicht hilft das ja weiter
VG
Will mir auch einen Atto 3 zulegen, natürlich kam jetzt auch das Thema Stützlast. Ich will 2 E Bikes auf dem Heckträger mitnehmen. BRäuchte also 65 kg Stützlast. Wie ja hier bekannt ist keine Stützlast bei dem Atto 3 eingetragen. Anhängerbetrieb brauche ich nicht.
Habe jetzt jemand gefunden der was dafür anbietet, allerdings nur für MOntage für Heckträger. Hab extra nochmal nachgefragt ob das alles so in Ordnung ist.
HIer seine ANtwort.
nur für Heckkträger....die kann man schon verbauen.
hier der LINK.....das heist Traglast....Stützlast ist nur für Anhänger
Anhängerkupplungen für E-Autos die keine Anhängelasten haben, sind rechtlich keine Anhängerkupplungen, sondern lediglich "Adapter zur Befestigung eines Heckträger". Und dafür ist weder ein ECE-Prüfzeichen, noch ABE oder Angaben einer Stützlast in den Fahrzeugpapieren notwendig. Es zählt in dem Fall nur was der AHK-Hersteller angibt, natürlich darf die Hinterachslast des Fahrzeuges nicht überschritten werden.Hierfür gibt es keine gesetzlichen Vorschriften. Anbauanleitung vom "AHK-Hersteller" entspricht einer ABE, wenn man das so bezeichnen will.
Es ist auch keine Eintragung einer Prüfstelle ...wie z.B. TÜV notwendig. Es zählt in dem Fall nur was der AHK-Hersteller angibt, natürlich darf die Hinterachslast des Fahrzeuges nicht überschritten werden.
Die Anhängerkupplung für den BYD Atto 3 hat keine Anhängelast .
Aktuelles THEMA: Anhängerkupplungen als Halterungen für Fahrradträger bzw. Heckträger
Anhängerkupplungen können grundsätzlich als Halterungen für Heckträger genutzt werden. Stützlast bzw. Tragkraft orientieren sich an den Angaben der Anhängerkupplung, Anhängelast bzw. Stützlastangaben in den Fahrzeugpapieren, ist hierzu nicht erforderlich. Gesetzliche Vorschriften gibt es hierfür nicht. Es darf natürlich nicht die zulässige Hinterachslast überschritten werden. Die AHK ( bzw.Halterung oder Adapter für Heckträger) braucht nicht mal ein ECE-Prüfzeichen. Hat aber in vielen Fällen Eines. Die Anleitung des AHK-Herstellers entspricht einer ABE. Aber wie gesagt eine ABE an sich ist nicht nötig und gibt es auch nicht. Hingegen der Heckträger selbst muß ein ECE-Prüfzeichen aufweisen.
Thema: Stützlast die in den Fahrzeugpapieren steht und in Verbindung mit einer Anhängerkupplung die stärker ausgelegt ist. In diesem Fall wird die im Fahrzeugschein eingetragene Stützlast ignoriert und es zählt nur die Stützlast der Anhängerkupplung. Die im Fahrzeugschein eingetragenen Stützlasten und Anhängelasten beziehen sich nur auf Anhänger und nicht auf Heckträger bzw. Fahrradträger.
Es ist schließlich auch erlaubt einen Heckträger an die Heckklappe anzubringen, bzw. es gibt auch hierzu keine gesetzliche Vorschriften. Auser der Fahrzeughersteller schränkt in diesem Fall etwas ein.
FAZIT: Anhängerkupplungen für E-Autos die keine Anhängelasten haben, sind rechtlich keine Anhängerkupplungen, sondern lediglich Adapter zur Befestigung eines Heckträger. Und dafür ist weder ein ECE-Prüfzeichen, noch ABE oder Angaben einer Stützlast in den Fahrzeugpapieren notwendig.
Stützlast bei diesem Modell wären 80 kg.
Wie seht ihr das ganze? MUss ich jetzt noch den TÜV fragen ob das wirklich so ist?
Ich will mir jetzt keine Atto 3 zulegen und dann passt das alles nicht
mfg
Marcus
Hallo Marcus
Das war für mich bisher kein Thema.
Wenn ich eine Anhängerkupplung in meine bisherigen (alles Verbrenner) Autos eingebaut habe, dann immer um auch meinen Anhänger ziehen zu können.
Was die Stützlast angeht, habe ich diese Seite gefunden:
https://www.kupplung-vor-ort.com/kupplungen/anhängerkupplung-für-den-byd-atto-3
Vielleicht kann man dir da weiterhelfen
VG
So habe das mal in der Mittagspause ausprobiert und folgendes Angebot bekommen;
2025-04-08 12_06_00-Window.jpg
Ich hätte es mir überlegt, wenn Anhängerbetrieb möglich wäre. Ist es aber nicht.
Mit besten Grüßen aus Nordhessen
Hallo nach Nordhessen
Das wäre mir sogar zu teuer wenn Anhängerbetrieb möglich wäre
Hast du schon mal bei Rameder.de geschaut?
Die sind , so wie ich das sehe, doch etwas günstiger.
Und falls du dich wunderst: Ich habe mich bisher nicht so mit dem Thema beschäftigt, weil mein ATTO3 keine Anhängerfreigabe hat
VG aus dem Rheinland
Hallo in das Rheinland,
habe mal meinen Fahrzeugschein hochgeladen:
2025-04-08 15_48_35-Window.png
Da kam das beim Warenkorb raus:
2025-04-08 15_46_36-Window.png
Das wäre dann wieder interessant, weil gerade eine Osteraktion im Shop läuft.
Mit besten Grüßen aus Nordhessen
Hallo
Ist immer noch viel Geld.
Ist das mit oder ohne Einbau?
Und musst du noch zum TÜV?
VG
So habe das mal in der Mittagspause ausprobiert und folgendes Angebot bekommen;
2025-04-08 12_06_00-Window.jpg
Ich hätte es mir überlegt, wenn Anhängerbetrieb möglich wäre. Ist es aber nicht.
Mit besten Grüßen aus Nordhessen
warum ist hier aber eine TÜV ABnahme erforderlich? Bei dem von mir angeschriebenen Einbauer steht das nichts eingetragen werden muss.
Ich habe auch schon BYD Händler angefragt, die haben mir gesagt es ist überhaupt nicht möglich. Erst die neuen verstärkten Fahrzeuge können eine verbauen.
Das ganze ist jetzt schwierig für mich, wenn kann ich jetzt da vertrauen?
Lass ich jetzt eine verbauen und dann ist es nicht legal, was dann? Was passiert i Schadensfall? Wer garantiert das am Fahrzeug keine Schäden auftreten?
Habe bis jetzt noch keinen ATTO3, aber ich brauche da schon eine gewisse Sicherheit.
mfg
Marcus