Anhängerkupplung - AHK technische Daten BYD Atto 3 - Anhängelast Stützlast usw.


  • Und falls du dich wunderst: Ich habe mich bisher nicht so mit dem Thema beschäftigt, weil mein ATTO3 keine Anhängerfreigabe hat ;(


    VG aus dem Rheinland

    Das ist es ja gerade, aber so wie Aukupp geschrieben hat braucht man die ja auch gar nicht wenn man nur Fahrradträger verbauen will. Dann gilt die Traglast der AHK. Auch ein Tüv Eintrag ist nicht notwendig.

    Wo kann ich diese ANtwort überprüfen?

    Nicht das es dann ein Fehlkauf wird oder das Fahrzeug Schaden nimmt.


    Fahrradträger

  • Ob der Rahmen des Autos einen Anhängerkupplung verträgt oder nicht, kann dir nur der Herstellen sagen. Der Anhängerkupplunghersteller prüft ja nicht die Stabilität des Autos.

    ... und dazu stellt der Hersteller ggf. Genehmigungs-Papiere zur Verfügung (Händler fragen)! Anschließend damit zum TÜV (bzw. Prüfstelle).

  • Ob der Rahmen des Autos einen Anhängerkupplung verträgt oder nicht, kann dir nur der Herstellen sagen. Der Anhängerkupplunghersteller prüft ja nicht die Stabilität des Autos.

    Es geht immer noch nicht um Anhängerbetrieb, sondern um eine reine Fahrradträgeraufnahme.

    Irgerndwie prüft der Ausrüster schon, den es werden bei verschiedenen Fahrzeugen verschiedene Lasten angegeben.

    Für den BYD Atto 3 zum Beispiel 85 kg Traglast, beim Opel Mokka nur 55 KG.

    Also irgendwie muss da schon was geprüft worden sein. Ich werde mal bei Aukup vorbeifahren.

    Ich habe schon mal 3 BYD Händler angeschrieben, die schreiben immer das Fahrzeug hat 0 Anhänhelast, das neue Modell hat dann 75 kg. Aber auch die gehen nicht auf die FRage genau ein, das ich nur Fahrradträger montieren will.

    ANscheinend ist das denen zu viel Arbeit sich daru zu kümmern.

    Dann wird es halt kein Atto 3 werden. Schade

    mfg

    Marcus